Barrierefreiheitserklärung

Einleitung

HALO Arbeitsrecht ist bemüht, diese Website in Übereinstimmung mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.halo-arbeitsrecht.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 vereinbar, aufgrund der nachfolgend aufgeführten Ausnahmen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen um Barrierefreiheit gibt es folgende Einschränkungen:

PDF-Dokumente: Nicht alle auf der Website verfügbaren PDF-Dateien sind barrierefrei formatiert. Wir arbeiten daran, diese sukzessive zu optimieren oder Alternativen bereitzustellen.

LinkedIn Feed: Der auf der Unterseite Aktuelles und Publikationen eingebettete interaktive LinkedIn Feed entspricht nur teilweise den WCAG Kriterien, weshalb auf die Alternative, die Unternehmensseite von HALO Abreitsrecht auf LinkedIn zu besuchen, hingewiesen wird.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22.11.2024 erstellt und basiert auf einer Expertenbewertung sowie automatischen Überprüfungen mittels digitalen Barrierefreiheits-Tools.

Feedback und Kontaktangaben

Falls Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie uns jederzeit kontaktieren:

HALO Hahn Loidolt RechtsanwältInnen OG

Hoher Markt 8-9, Stiege II, 2. Stock, Top 10
1010 Wien

Telefonnummer

E-Mail-Adresse

Wir sind bemüht, Ihre Anfragen innerhalb von 14 Tagen zu beantworten.